Hausordnung - Nikolaischule - Die älteste Schule der Stadt Görlitz!

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Hausordnung

Schule HEUTE
 

"Die Lust am Lernen wächst mit dem Erfolg."

 
 

Die Schule ist ein Ort der Begegnung vieler Menschen!

 
 

Gegenseitige Rücksichtnahme, Achtung voreinander und vertrauensvolle Zusammenarbeit sind notwendig.

Konflikte und Streitigkeiten werden von den Beteiligten in sachlicher Weise ausgetragen.

Für alle Schüler, Lehrer, Eltern, Hausmeister, Personal und Gäste ergibt sich die Verpflichtung,

alle Sachwerte zu pflegen und sorgsam damit umzugehen. Während des Unterrichtes bleibt die Schule aus Sicherheitsgründen geschlossen.


Wir bitten Besucher und Eltern um Verständnis.

Während der Schulzeit verbleiben Handys und alle digitalen Endgeräte ausgeschaltet im Ranzen!

Es sind jegliche Film-, Ton- und Bildaufnahmen ohne Einverständnis verboten!

 
 

HÖFLICHKEIT

 
 

Schüler, Lehrer und Mitarbeiter begegnen sich mit gegenseitiger Achtung und Höflichkeit. Freundliche und höfliche Schüler achten auf das Grüßen der Erwachsenen, aber auch untereinander ist der Gruß ein Ausdruck der HÖFLICHKEIT.


Ich bin höflich und rücksichtsvoll gegenüber Mitschülern und Erwachsenen.
Ich führe die Anweisungen der Erwachsenen aus.


Jeder Erwachsene hilft dir, wenn du Fragen hast. Streitigkeiten lösen wir ohne Gewalt und Schimpfwörter.

 
 

SAUBERKEIT

 
 

In der Schule soll sich jeder wohlfühlen.

Papier und Abfall gehören in die dafür vorgesehenen Behälter.

Der Klassenraum wird zum Unterrichtsschluss sauber verlassen. Auf dem Fußboden und unter den Bänken bleiben keine Abfälle liegen.

Wir dulden keine Schmutzfinken.

 
 

ORDNUNG

 
 

Jeder Schüler achtet auf sein Eigentum, das seiner Mitschüler und das Eigentum der Schule.
Für mutwillige Zerstörung haften die Eltern.

Ich achte das Eigentum anderer.


Kleidungsstücke gehören grundsätzlich an die Garderobenhaken, Sportsachen werden über das Wochenende und an den Tagen an denen kein Sportunterricht ist mit nach Hause genommen.

Schulranzen sind nur im Klassenzimmer oder in den Garderoben abzustellen.

Schüler, Hort- und Hauskinder, welche nach Unterrichtsschluss essen, stellen ihren Ranzen ordentlich in ihre Garderobe ab.

Fundsachen aller Art werden höchstens 1/2 Schuljahr im Regal vor der Bibliothek aufbewahrt.

Jeder achtet auf Ordnung im Klassenzimmer und im Schulhaus.


Beim Verlassen des Klassenzimmers achten alle Erwachsenen und Schüler darauf, dass die Fenster geschlossen sind, die Tafel gesäubert ist und das Licht ausgeschaltet wird.

 
 

BETRETEN UND VERLASSEN DES SCHULGELÄNDES

 
 

Alle Schüler betreten und verlassen das Schulhaus über den Schulhf.


Ohne vorheriger schriftlicher Mitteilung der Eltern, dürfen Schüler das Schulgelände während der Unterrichts- und Pausenzeiten nicht verlassen.

Nach Unterrichtsschluss bzw. nach dem Essen begebe ich mich umgehend auf den Heimweg!

 
 

PÜNKTLICHKEIT

 
 

Wir erscheinen rechtzeitig, jedoch nicht eher als 15 min vor Unterrichtsbeginn.

ALLE ELTERN VERABSCHIEDEN IHRE KINDER VOR DER SCHULE!


Beim späteren Unterrichtsbeginn darf die Schule erst zum Pausenklingeln betreten werden.

Für seine Arbeitsmittel, einschl. der Sportkleidung, ist jeder selbst verantwortlich. Zum Stundenbeginn sind diese bereitzuhalten und liegen ordentlich am Platz.

Ich erscheine pünktlich zum Unterricht.

 
 

UNFALLVERHÜTUNG

 
 

Gegenstände und Kleidungsstücke, die eine Verletzung nach sich ziehen könnten, dürfen nicht mit in die Schule gebracht bzw. getragen werden. 


Dazu gehören auch Trinkflaschen aus Glas!

Verletzungen und Unfälle auf dem Schulweg oder in der Schule / Hofpause sind unverzüglich dem nächsten Lehrer zu melden.

Wir werfen nicht mit Gegenständen.


Ich melde Verletzungen und Unfälle sofort.

 
 

PAUSENORDNUNG

 
 

Wir vermeiden Unfälle, in dem wir nicht toben und uns kampeln.

Bei Frost und Nässe benutzen wir nicht die Klettersteine und das Spielgerüst.


Wir achten die Grünanlagen und betreten die Blumenrabatten nicht.


MITTAGSPAUSE:

Im Speiseraum dürfen sich nur Schüler zum essen oder mit selbst mitgebrachtem Mittagessen aufhalten.


Es dürfen generell keine Speisen aus dem Speiseraum mitgenommen werden!

Ich halte die Tischsitten ein.


Allgemeine Bedingungen Fahrräder:

Das Abstellen von Fahrrädern auf dem Schulgelände ist nur mit Genehmigung durch den Schulleiter gestattet.

 
 

DIEBSTAHLVORSORGE

 
 

Wertgegenstände, Geldbeträge u.a. werden nicht in den Kleidungsstücken in den Garderoben belassen, sondern von jedem Schüler selbst sicher aufbewahrt oder zu Hause gelassen.

Bei Verlust ist keine Haftung möglich!


Kinder dürfen keine fremden Personen in das Schulhaus lassen!

 
 

Hofpausenregeln

 
 

Die festgelegten Hofpausenregeln sind einzuhalten!

Während der Hofpause bleiben alle Kinder im Hof.


Wer während der Hofpause auf die Toilette muss, meldet sich bei den aufsichtführenden Lehrern ab.


In den Ruhezonen rennen und toben wir nicht!


Betreten der Pflanzkästen und das Rennen durch die Hecken ist nicht erlaubt.


An Bäumen und Sträuchern wird nichts ab- bzw. heruntergerissen.


Das Stehen auf den Bänken oder jeder Art von Sitzgelegenheiten, sowie Pergola und Tischtennisplatte ist untersagt.


Beim Benutzen der Spielgeräte muss man Rücksicht auf andere Kinder nehmen. Schubsen und Herunterstoßen ist verboten.


Aufpassen, dass keine Spielgeräte o.ä. über den Zaun geworfen werden. Ebenso über Mauer und Pergola.


Das Beschmutzen oder Bemalen des Schulgebäudes ist strengstens untersagt.

Ausgeliehene Spielgeräte werden zum Ende der Hofpause ordentlich wieder im Schuppen aufgeräumt. (Seile dürfen nicht zum Pferd spielen genommen werden!)


Verletzungen während der Pause werden umgehend dem Lehrer gemeldet.


Am Ende der Hofpause stellen sich alle Schüler an den Türen an und warten auf den Hinweis zum reingehen. Bei nassen Wetter putzen wir uns die Schuhe ordentlich ab.


Bei mutwilliger Zerstörung von Spielgeräten ist für Ersatz zu sorgen.

 
 

FEUERALARM

 
 

ES GILT DER ALARMPLAN!


Bei mehrfach groben Verstößen gegen diese Hausordnung wird ein entsprechender Hausordnungspunkt vom Schüler abgeschrieben, die Kenntnisnahme der Personensorgeberechtigten eingeholt oder in Absprache mit den Personensorgeberechtigten gemeinnützige Arbeit in der Schule durchgeführt.

 
 
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